AGB für Ferienwohnung „Zum Fuchsbau“
§ 1 . Geltung der AGB
(1)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen
des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren
Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn
der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 . Beherbergungsvertrag
(1)
Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage
des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax
bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den
Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem
Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin
zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der
Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich
Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich
vereinbart.
§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1)
Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung
entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine
Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte
Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung
(z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast
veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der
Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht
maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von
Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl
von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der
Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den
bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises
sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 5
Tage nach Buchung fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt per Überweisung/PayPal zu
erfolgen, es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen
Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt.
(7) Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1
verlangt wird, ist diese am 5. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung
fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der
Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen und wird diese auch nicht
nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist
dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der
Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1)
Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu
behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00
Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere
Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern
geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf
Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet,
bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen
zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und
technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die
Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis
verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht,
kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in
Rechnung stellen.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei
Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu
200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und
Terrassen erlaubt.
(5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die
gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere
widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und
strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet
allein der Gast.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in
der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder
angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen
Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder
Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung,
insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes
ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der
Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren,
es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar
oder unmöglich.
§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1)
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters
auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem
Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich
vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem
Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des
Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters
ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise, im Übrigen nach den
folgenden Maßgaben berechtigt:
Stornierung bis spätestens
Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
30 Tage vor Anreise
0 %
25 bis 29 Tage vor Anreise
20 %
15 bis 24 Tage vor Anreise
40 %
10 bis 14 Tage vor Anreise
60 %
5 bis 9 Tage vor Anreise
80 %
< 5 Tage vor Anreise
100 %
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn,
der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt
der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der
Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis
spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren
Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3
ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine
Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
(6) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist
gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste
nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf
Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(7) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der
Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn
oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
(8) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw.
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a)
hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen
unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter
Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden
aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7
zu ersetzen.
§ 6 . Haftung; Verjährung
(1)
Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit
er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird
sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen,
die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten
nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des
Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies
gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung
verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine
Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am
Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private
Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem
Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei
solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können
(z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter
haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen
gesetzlichen Frist.
§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
(1)
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer
Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine
Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich
mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart und
findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 0,00 Euro erhoben
(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis
oder Reisepass vorzulegen.
(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von
150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger
Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern
mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung
keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber
hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der
Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar
(§ 249 Abs. 2 BGB).
(5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat
der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach
13.00 Uhr .
Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer
verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an
den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast,
wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel
auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen.
Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu
kontrollieren.
(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter
Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser
zu leisten.
§ 8 . Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
§ 9 . Schlussbestimmungen
(1)
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin, Deutschland.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr Berlin, Deutschland. Hat
einer der Vertragparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist
ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Berlin, Deutschland.
(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie
sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen
Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Aus der Veröffentlichung
auch im Internet folgt nicht, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Dritten zur Nutzung oder Abänderung überlassen werden. Die Verfolgung von Verletzungen
des Urheberrechts bleibt vorbehalten.
(6) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der
zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.